Sachkundigen-Unterweisung zur „befähigten Person für Leitern und Tritte"

20.06.2024 von 13:30 bis 17:00

Schulung der Teilnehmer zur Prüfung von Leitern und Tritten (TRBS 2121 Teil 2, DIN 131-1), sowie fahrbaren Kleingerüsten (TRBS 2121 Teil 1, DIN EN 1004)



Um den sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel „Leitern“ zu kennen, ist eine Unterweisung durch geschultes Personal notwendig. Der Betrieb ist verpflichtet alle Leitern durch eine „befähigte Person“ zu prüfen und dokumentieren zu lassen. Wir bilden Sie hierfür aus!

Eine Leiter ist ein sehr praktisches Arbeitsmittel, sie birgt jedoch auch Gefahren in sich,

z.B. bei unsachgemäßem Gebrauch! Im gewerblichen Bereich kommt es pro Jahr bis zu ca. 40.000 Unfällen, wobei davon ca. 40 tödlich sind. In ca. 20 % der Fälle war die Leiter bereits vor dem Unfall schadhaft, bei nur ca. 3 % aller Unfälle liegt ein Defekt der Leiter bzw. ein Verschulden des Leiterherstellers vor!

 

Auszug aus BGV D36 § 29(1) regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten:

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft“.

                                                                                                         


  • Veranstaltungsort

    Kreishandwerkerschaft Rems-Murr
    Oppenländerstraße 40
    71332 Waiblingen


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