Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (innerorts und Landstraßen)

02.11.2026 von 08:00 bis 16:30

RSA Schulung nach MVAS 99



Wussten Sie, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass die Arbeitsstättensicherung stets gewissenhaft, sorgfältig und fachlich kompetent durchgeführt werden muss. Dies ist durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt. Schließlich steht bei Arbeitsstätten im öffentlichen Verkehrsraum nicht nur der Schutz der eigenen Mitarbeiter und Maschinen an oberster Stelle, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Beteiligten muss also stets gewährleistet sein. Sind die für Sicherheit verantwortlichen Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert, müssen die Verantwortlichen im Schadenfall mit haftungsrechtlichen Konsequenzen und unter Umständen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Unsere Seminare sind auf die Anforderungen der Regelwerke MVAS 99/ASR A 5.2/RSA 21 abgestimmt.

 

 


  • Veranstaltungsort

    Kreishandwerkerschaft Rems-Murr
    Oppenländerstraße 40
    71332 Waiblingen