Informationen des Bundesfinanzministeriums

Für Beschäftigte und Unternehmen wird ein Schutzschild eingerichtet.

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon 0800 45555 20
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) hier und Videoanleitungen finden sie auf der Seite

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona-Virus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Internetseite eingerichtet, auf der Antworten zu häufig gestellten Fragen gegeben werden:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Sie geben einen guten Überblick über die Rechtslage.

Finanzamt:

Informationen und Antrag für Stundungen bzw. Anpassung von Vorauszahlungen der Steuer hier

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Extrapost+Corona&newsletter=Extrapost+Corona

Weitere Links:

Webinare fürs Handwerk

Die Fragen zu Themen wie Kurzarbeitergeld, Finanzierungsprobleme, Auftragsstornos oder Zahlungsausfälle beschäftigen die Unternehmer sehr. Deshalb werden kostenlose Webinare zu den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen angeboten. das nächste Webinar zum Thema  Kurzarbeit findet am Freitag, 03. April 2020, um 11:00 Uhr statt.

Es wird ein PC oder Tablet mit Lautsprecher oder Headset benötigt. Per Chat können dem Referenten Fragen gestellt werden. Die Antwort folgt live. Die Termine und Themen stehen online auf www.hwk-stuttgart.de/webinare

Bitte schauen Sie auch auf die Homepage Ihres Fachverbands.