Bescheinigungen für getestete, geimpfte und genesene Personen
In §4a der CoronaVO sind die Details bzgl. getesteter Personen, geimpfter Personen und genesener Personen geregelt, die bei hohen Inzidenzzahlen zum Beispiel für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen in Friseurbetrieben oder Kosmetikstudios wichtig sind.