Auch mobile Friseurdienstleistungen sind streng untersagt ab dem 16.12.2020

Friseurdienstleistungen sind streng untersagt ab dem 16.12.2020

Mobile Friseurdienstleistungen sind streng untersagt

ab dem 16.12.2020

Uns erreichen gerade die neuen Informationen aus dem Wirtschaftsministerium zu den aktuell wichtigen Fragen. Die Friseure fallen unter die Schließungen ab dem 16.12.2020. Grund dafür sind die körpernahen Dienstleistungen und die Verhinderung von Publikumsverkehr. Im Umkehrschluss gilt dies auch für mobile Friseurdienstleistungen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Einhaltung von Mindestabständen im Rahmen der Dienstleistung nicht möglich ist und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko entsteht. Auch würde bei mobilen Friseurdienstleistungen der Ort des Geschäfts- und Publikumsverkehrs vom Friseursalon in den privaten Haushalt verlagert werden. Dieser soll gerade verhindert werden, sodass eine Zulässigkeit von mobilen Friseurdienstleistungen dem Sinn und Zweck der Verordnung widersprechen würde.

 

Zweithaar- und Perückenversorgung ab dem 16.12.2020

Die medizinische Zweithaar- und Perückenversorgung ist unter größtmöglicher Einhaltung der Hygienemaßnahmen und einem Rezept gestattet.

 

 

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